Tag des offenen Denkmals

NetzWERKE: Denkmale & Infrastruktur

Sonntag, 13.9.2026

Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Teilnahmeregeln Mock-up

Teilnahmeregeln

Teilnahmeregeln zum Tag des offenen Denkmals®

Stand: 1.1.2026

1. Allgemein

1.1 Alle Veranstaltungen zum Tag des offenen Denkmals sind für die Besucher/-innen grundsätzlich kostenfrei anzubieten.

1.2 Der Tag des offenen Denkmals dient der Stärkung des öffentlichen Bewusstseins für den Wert und den Erhalt historischer Zeugnisse. Dazu gehören Bau- und Bodendenkmale, Garten- und Landschaftsdenkmale, bewegliche Denkmale, aber auch traditionelle handwerkliche Techniken. Geöffnete Denkmale sollten einer dieser Gattungen angehören, von öffentlichem Interesse und einer abgeschlossenen Epoche zugeordnet sein. Hinweis: Das Gebäude oder die Stätte muss nicht unter Denkmalschutz stehen.

1.3 In das bundesweite Programm werden Denkmale aufgenommen, die sonst nicht oder nur teilweise geöffnet sind oder die anhand eines besonderen Programmangebots neue Einblicke ermöglichen.

1.4 Der Tag des offenen Denkmals bietet eine öffentliche Bühne, um das Thema Denkmalschutz und -pflege zu vermitteln. Jegliche Veranstaltungen mit rechtsverletzenden, strafbaren, jugendgefährdenden, politisch oder weltanschaulich extremistischen, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden, zu Gewalt aufrufenden, irreführenden oder persönlich herabsetzenden Inhalten sind untersagt und werden nicht ins bundesweite Programm aufgenommen.

1.5 Bestehende digitale Beiträge zum Denkmal – wie Kurzinterviews im Videoformat, digitale Führungen, interaktive 3D-Panoramen oder Podcasts zum Denkmal – können zusätzlich in das Programm aufgenommen werden. Dazu erforderlich sind die URL zum Beitrag sowie eine kurze Beschreibung des Beitrags, z. B. Format und Inhalt (max. 2 Sätze). URL und Beschreibung können unterhalb der Öffnungszeiten in das Freitextfeld für das Ganztagsprogramm als Zusatz eingetragen werden. Digitale Beiträge werden nur ins Programm aufgenommen, wenn sie:

a. einen eindeutigen Bezug zum Denkmal aufweisen. b. einen Mehrwert für die Besucher/-innen bieten, z. B. weil das Denkmal aus einer außergewöhnlichen Perspektive präsentiert oder besonders anschaulich vermittelt wird.

Nicht ins Programm aufgenommen werden: − Vereins-Homepages oder Websites von Städten ohne direkten Bezug zum Tag des offenen Denkmals − gescannte Printmedien (z. B. Flyer, Programmhefte, Plakate) − Wikipedia-Einträge − PDF-, Word- oder PowerPoint-Dateien

1.6 Bei Ausfall einer angemeldeten Veranstaltung muss diese zeitnah über den Service-Bereich abgesagt werden (die Funktion findet sich im jeweiligen Formular unter „Status“). Das gilt v. a. auch dann, wenn das gesamte Denkmal nicht wie geplant am Tag des offenen Denkmals geöffnet oder zugänglich sein wird. Zusätzlich sollten weitere Maßnahmen ergriffen werden, um die Besucher-/innen über den Ausfall zu informieren (z. B. als Hinweis auf der eigenen Website).

2. Redaktion

2.1 Bei der Anmeldung eines Denkmals mit Veranstaltung/-en zum Tag des offenen Denkmals ist die Angabe der vollständigen Adresse, einer Kurzbeschreibung und weiterer für den Besucher/-innen notwendiger Informationen verpflichtend.

2.2 Bei der Anmeldung können bis zu drei Objektbilder hinzugefügt werden, die jeweils nicht größer als 10 MB sind und deren Bildrechte geklärt sind und angegeben werden. Für die eingestellten Bilder gelten separate Bedingungen, die beim Hochladen der Bilder akzeptiert werden müssen.

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz übernimmt keine Haftung für die eingestellten Texte, Bilder und Links. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz behält sich das Recht vor, eingestellte Bilder und Texte zu prüfen und zu überarbeiten. Sie ist jedoch nicht verpflichtet, alle Texte, Bilder und Links redaktionell zu überprüfen. Die Verantwortung für die jeweiligen digitalen Beiträge liegt beim den örtlichen Veranstaltenden. Alle Angaben im bundesweiten Programm sind ohne Gewähr.

3. Logoverwendung und Hinweispflichten

Bei der Erstellung eigener Werbematerialien zum Tag des offenen Denkmals müssen zwingend folgende Hinweise beachtet werden:

3.1 Der Begriff „Tag des offenen Denkmals“ ist in allen Titeln und Überschriften mit dem ®-Symbol zu kennzeichnen (Tag des offenen Denkmals®).

3.2 Auf den Titelseiten ist darüber hinaus ein spezielles Logo der Deutschen Stiftung Denkmalschutz abzubilden („Bundesweit koordiniert durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz“). Das Logo und die Anwendungsrichtlinien finden Sie unter denkmalschutz.de/logo-tag-des-offenen-denkmals zum Download.

3.3 Die digitalen Beiträge zum Tag des offenen Denkmals sind mit dem Intro und Outro zum Tag des offenen Denkmals der Deutschen Stiftung Denkmalschutz zu kennzeichnen. Beide stehen unter tag-des-offenen-denkmals.de/download zum Download zur Verfügung. Zusätzlich steht ein Logo zur Einbindung zur Verfügung, das je nach Möglichkeit eingesetzt werden kann.

Sie hätten die Teilnahmeregeln lieber als PDF zum Ausdrucken? Kein Problem!