Tag des offenen Denkmals

Wert-voll: unbezahlbar oder unersetzlich?

Sonntag, 14.9.2025

Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Teilnahmeregeln Mock-up

Teilnahmeregeln zum Tag des offenen Denkmals®

1. Allgemein

1.1 Alle Veranstaltungen zum Tag des offenen Denkmals sind für die Besucher grundsätzlich kostenfrei anzubieten.

1.2 Der Tag des offenen Denkmals dient der Stärkung des öffentlichen Bewusstseins für den Wert und den Erhalt historischer Zeugnisse. Dazu gehören Bau- und Bodendenkmale, Garten- und Landschaftsdenkmale, bewegliche Denkmale, aber auch traditionelle handwerkliche Techniken. Geöffnete Denkmale sollten einer dieser Gattungen angehören, von öffentlichem Interesse und einer abgeschlossenen Epoche zugeordnet sein. Hinweis: Das Gebäude oder die Stätte muss nicht unter Denkmalschutz stehen.

1.3 In das bundesweite Programm werden Denkmale aufgenommen, die sonst nicht oder nur teilweise geöffnet sind oder die anhand eines besonderen Programmangebots neue Einblicke ermöglichen.

1.4 Der Tag des offenen Denkmals bietet eine öffentliche Bühne, um das Thema Denkmalschutz und -pflege zu vermitteln. Jegliche Veranstaltungen mit rechtsverletzenden, strafbaren, jugendgefährdenden, politisch oder weltanschaulich extremistischen, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden, zu Gewalt aufrufenden, irreführenden oder persönlich herabsetzenden Inhalten sind untersagt und werden nicht im bundesweiten Programm aufgenommen.

1.5 Digitale Beiträge werden nur ins Programm aufgenommen, wenn sie:

  • exklusiv für den bzw. mit eindeutigem und unmittelbarem Bezug zum Tag des offenen Denkmals erstellt wurden.
  • einen Mehrwert zu bereits bestehenden Online-Angeboten rund um das Denkmal bieten, sofern vorhanden.

Digitale Beiträge, die bereits zu einem früheren Tag des offenen Denkmals erstellt und angemeldet wurden, dürfen weiterhin verwendet und angemeldet werden, sofern:

  • die Inhalte nach wie vor aktuell sind.
  • sie nicht auf frühere Tage des offenen Denkmals verweisen, d. h. nicht mit alten Datumsangaben oder Jahreszahlen versehen sind und sich nicht explizit auf ein Motto vergangener Jahre beziehen.

Darüber hinaus müssen alle digitalen Beiträge einem oder mehreren der folgenden Formate entsprechen:

  • Filmbeiträge: Videoführungen durch ein Baudenkmal oder Bereiche, die mit großen Gruppen nicht betreten werden können; Kurzinterviews mit Experten; Blick in vergangene Zeiten anhand von ausgewähltem Archivmaterial; Live-Stream einer Veranstaltung zum Tag des offenen Denkmals
  • Online-Fotostrecken, die die Geschichte eines Denkmals oder erfolgreiche Restaurierungsmaßnahmen anhand verschiedener Fotos und Kurztexte vorstellen
  • Online-Textformate: Blogs; Interviews; Reportagen; Hintergrundinformationen wie z. B. Restaurierungsberichte oder geschichtliche Aufarbeitung
  • Audiobeiträge: Interviewformate wie z. B. Gespräche mit Experten aus der Denkmalpflege; Podcasts; Reportagen; Klangkunst, die sich mit dem Denkmal auseinandersetzt
  • Interaktives: Denkmal-Panoramen; 3D-Modelle; Apps; Denkmal-Rätsel
  • Downloads: Denkmal-Rätsel; Spiele und Malvorlagen für Kinder

Nicht ins Programm aufgenommen werden:

  • Vereins-Homepages oder Websites von Städten ohne direkten Bezug zum Tag des offenen Denkmals
  • gescannte Printmedien (z. B. Flyer, Programmhefte, Plakate)
  • Wikipedia-Einträge
  • PDF-, Word- oder PowerPoint-Dateien

2. Redaktion

2.1 Bei der Anmeldung eines Denkmals mit Veranstaltung/-en bzw. digitalen Beitrags zum Tag des offenen Denkmals ist die Angabe der vollständigen Adresse, einer Kurzbeschreibung und weiterer für den Besucher notwendiger Informationen verpflichtend.

2.2 Bei der Anmeldung können bis zu drei Objektbilder hinzugefügt werden, die jeweils nicht größer als 4 MB sind und deren Bildrechte geklärt sind und angegeben werden. Für die eingestellten Bilder gelten separate Bedingungen, die beim Hochladen der Bilder akzeptiert werden müssen.

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz übernimmt keine Haftung für die eingestellten Texte, Bilder und Links. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz behält sich das Recht vor, eingestellte Bilder und Texte zu prüfen und zu überarbeiten. Sie ist jedoch nicht verpflichtet, alle Texte, Bilder und Links redaktionell zu überprüfen. Die Verantwortung für die jeweiligen digitalen Beiträge liegt beim den örtlichen Veranstaltenden. Alle Angaben im bundesweiten Programm sind ohne Gewähr.

3. Logoverwendung und Hinweispflichten

Bei der Erstellung eigener Werbematerialien zum Tag des offenen Denkmals müssen zwingend folgende Hinweise beachtet werden:

3.1 Der Begriff „Tag des offenen Denkmals“ ist in allen Titeln und Überschriften mit dem ®-Symbol zu kennzeichnen.

3.2 Auf den Titelseiten ist darüber hinaus ein spezielles Logo der Deutschen Stiftung Denkmalschutz abzubilden („Bundesweit koordiniert durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz“). Das Logo und die Anwendungsrichtlinien finden Sie unter denkmalschutz.de/logo-tag-des-offenen-denkmals zum Download.

3.3 Die digitalen Beiträge zum Tag des offenen Denkmals sind mit dem Intro und Outro zum Tag des offenen Denkmals der Deutschen Stiftung Denkmalschutz zu kennzeichnen. Beide stehen unter tag-des-offenen-denkmals.de/download zum Download zur Verfügung. Zusätzlich steht ein Logo zur Einbindung zur Verfügung, das je nach Möglichkeit eingesetzt werden kann.

Sie hätten die Teilnahmeregeln lieber als PDF zum Ausdrucken? Kein Problem!