Fotoquelle: Robert Schallehn
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Fotoquelle: Robert Schallehn
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Öffentliche Bauten
Denkmalkategorie

Gut Leidenhausen

Über dieses Denkmal

Gut Leidenhausen ist Baudenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes. Die teilweise noch erhaltenen Wassergräben erinnern an einen der rechtsrheinischen Rittersitze entlang des Mauspfads, der 1329 als Besitz von Hermann von Deutz erwähnt wird. Hofanlage aus der Mitte des 18. Jhs., im 19. Jh. renoviert und um 1920-30 nach Plänen des bekannten Kölner Architekten Ludwig Paffendorf erweitert.