Öffentliche Bauten
Gut Leidenhausen
Über dieses Denkmal
Gut Leidenhausen ist Baudenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes. Die teilweise noch erhaltenen Wassergräben erinnern an einen der rechtsrheinischen Rittersitze entlang des Mauspfads, der 1329 als Besitz von Hermann von Deutz erwähnt wird. Hofanlage aus der Mitte des 18. Jhs., im 19. Jh. renoviert und um 1920-30 nach Plänen des bekannten Kölner Architekten Ludwig Paffendorf erweitert.

