Fotoquelle: Stefanie Bomhoff
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Fotoquelle: Tanja Dymale
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Fotoquelle: Tanja Dymale
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Industrie
Denkmalkategorie

Wassermühle Neubruchhausen

Über dieses Denkmal

Zum ersten Mal urkundlich erwähnt wird die Wassermühle 1583. Zu Zeiten der Neubruchhauser Grafen und von 1730 bis 1866 war die Wassermühle eine „Pflichtmühle“. Das Fachwerkgebäude der Wassermühle wurde im Jahr 1730 zu Zeiten von Herzog Georg August von Hannover gebaut. Seit 2015 bis heute wurde die Mühle wieder vollständig restauriert und ihre Funktion als betriebsfähige, motorbetriebene Wassermühle instant gesetzt. Seit 2025 Immaterielles Kulturerbe.