Fotoquelle: FöV Schloss Mühltroff e. V./ T. Graap
Fotoquelle: FöV Schloss Mühltroff e. V./ T. Graap
Schlösser & Burgen
Denkmalkategorie

Schloss Mühltroff

Über dieses Denkmal

Im Jahre 1349 wurde das Schloss Mühltroff erstmalig im Lehnsbuch Friedrichs des Strengen als „castrum“ erwähnt. Im Laufe der Jahrhunderte wechselten die Besitzer-/innen mehrfach, heute kommunales Eigentum der Stadt Mühltroff.