Sonstiges
Mutterhaus und Klosterkirche der Franziskanerinnen
Über dieses Denkmal
Graf Hartmann IV. von Dillingen stiftet 1241 Haus an der Stadtmauer, nach Brand 1438 stauf. Stadtmauer in Klostergebäude integriert, 1738 durch Baumeister J. G. Fischer saniert, der die barocke Klosterkirche und weiteren Gebäudetrakt anfügte, seit 1803 säkularisiert, Eigentum des Bayer. Staates, den Fanziskanerinnen seit 1827 das Erbbaurecht zugestanden, 2002/2003, stat. und substanzerhaltende Sicherung sowie Gesamtsanierung.
Adresse
Klosterstr. 6
89407 Dillingen